AGB´s für Betreuung, Pension und Gassiservice für den Hund

Seitens des/der Tierbesitzers/erin wird bestätigt, dass der zu betreuende Hund alle erforderlichen Schutzimpfungen erhalten hat (Impfausweis bitte zur Vorlage mitbringen oder eine Kopie für meine Unterlagen) und innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Aufenthalt des Tieres bei mir, Flohmittel erhalten hat.

Für mich ist es nicht ausschlaggebend, dass ein Hund alle drei Monate entwurmt wird, da eine prophylaktische Entwurmung nicht gewährleistet, dass der Hund z. B. zwei Tage später doch Wärmer hat. Jedoch bestätigt mir der/die Tierbesitzer/in, dass der Hund regelmäßig auf Wärmer untersucht und ggf. entsprechend behandelt wird.

Ist im Falle eines Flohbefalles für mich deutlich zu erkennen, von welchem Gasthund dieser ausging, trägt der Halter dieses Hundes Extrakosten von 50,-. Ich muss Vorkasse leisten, um alle anwesenden Hunde und Schlafplätze gegen Flöhe behandeln zu lassen. Diese Kosten gehen zu Lasten des entsprechenden Hundehalters.

Der Hundehalter bestätigt mit Unterzeichnung des Vertrages, dass der Hund haftpflichtversichert ist, auch wenn der Hund in einigen Situationen in meiner Obhut über meine Hundehüterhaftpflichtversicherung zusätzlich versichert ist. Für die steuerliche Anmeldung trägt der/die Hundehalter/in selbst Sorge. Falls eine Steuermarke vorhanden ist, bitte mitbringen. Falls der Hund nicht angemeldet ist, geht ein eventuelles Bußgeld zu Lasten des Hundehalters.
Der Betreuungsbetrag ist im Voraus zu entrichten. Es erfolgt keine Rückzahlung bei vorzeitiger Abholung, da der Platz für den entsprechenden Zeitraum geblockt wurde.

Bei unkalkulierbarer Aufenthaltsdauer (z.B. Krankenhausaufenthalt des Besitzers) wird ein Pauschalbetrag fällig, den wir gemeinsam absprechen. Zu viel bezahlte Beträge werden in diesen Fällen bei Abholung des Tieres zurück erstattet.

Der Pensionsplatz gilt als fest gebucht, sobald eine Anzahlung in Höhe von 50€ auf meinem Konto eingegangen ist. Bei kurzfristigen Absagen (unter 30 Tagen vor Pensionsbeginn) wird eine Bearbeitungsgebühr von 30€ einbehalten.

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass ich in Notfällen und Fällen, in denen ich es für richtig halte, einen Tierarzt aufsuche. Für einen Tierarztbesuch veranschlage ich je nach Dauer und Tages- oder Nachtzeit, einen Pauschalbetrag von 15,- bis 30,- Euro, plus Kilometergeld von 0,50 Cent pro gefahrenen Kilometer. Ist eine akute Versorgungsentscheidung beim Tierarzt nötig und der/die Hundehalterin ist nicht erreichbar, werde ich, solange ich es guten Gewissens ausführen kann, alles nötige Veranlassen, um das Tier am Leben zu erhalten, bis ich mit dem/der Hundehalter/in Rücksprachen halten konnte. Sollte der/die Hundehalterin weiterhin nicht erreichbar sein, werde ich die Entscheidungen so treffen, wie ich sie für meine eigenen Hunde getroffen hätte. Alle Behandlungskosten gehen zu Lasten des/der Tierhalters/in und sind bei Abholung des Hundes bei mir zu bezahlen.

Tierarztbesuche, die auf ausdrücklichen Wunsch des/der Hundehalters während der Betreuungszeit erfolgen sollen, können separat gebucht werden.

Für Verletzungen, die sich der Hund beim spielen oder toben zuzieht, kann ich nicht haftbar gemacht werden.

Vor Aufnahme eines Hundes zur Betreuung, in Pension oder als Gassi-Hund ist vom Hundehalter ein Vertrag zu unterschreiben. Ob der Hund mit Erlaubnis des Hundehalters ohne Leine im Gelände laufen darf, muss dort von dem/der Hundehalter/in gesondert bestätigt werden. Sollte ich die Bestätigung/Erlaubnis erhalten, obliegt es jedoch letztendlich meiner Entscheidung, ob der Hund ohne Leine laufen darf.

Hunde, die nicht zum vereinbarten Termin von dem/der Hundehalter/in wieder abgeholt wurden und mich nicht über die Ursache benachrichtigt haben, verbleiben noch maximal zwei Wochen in meiner Obhut. Für diese zwei Wochen wird der doppelte Preis pro Tag, unverzüglich bei Abholung des Hundes, fällig. Nach Ablauf der zwei Wochen geht der Hund an einen Tierschutzverein zur Vermittlung. Die Kosten dafür werden dem/der Hundehalter/in ebenfalls in Rechnung gestellt.

Ich versorge und beaufsichtige den/die Hunde nach bestem Gewissen. Sollte trotzdem während der Aufenthaltszeit ein Unglück geschehen, welches nicht über meine Hundehüterhaftpflichtversicherung abgedeckt ist, kann ich dafür nicht haftbar gemacht werden.